Teilzwangspensionierung (Rente / Pension / ATZ)

MagdalenaMayer, Thursday, 06.01.2011, 20:21 (vor 4867 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Magdalena Mayer,
»
» dieses Bestreben verstehe ich nicht. Mit einem solchen Ansinnen könnte die
» endgültige vorzeitige Zurruhesetzung als Ergebnis herauskommen. Möchte sie
» dieses>> Hierbei auch an die dann doch sehr eingeschränkten
» Versorgungsansprüche denken.

Nach meiner Erfahrung kommt es nie zu einer endgültigen vorzeitigen Zurruhesetzung, da immer nach 2 Jahren eine Untersuchung zur Reaktivierung stattfindet. Jedoch werde ich dies entsprechend an die Beamtin weitergeben, dass diese Möglichkeit bestehen kann! Auf die Versorgungsansprüche habe ich die Beamtin schon angesprochen, dies wollte sie vorab noch klären!
»
» Schwerbehinderte haben doch aus § 81 Abs. 4 einen Anspruch die Arbeitszeit
» ggf. zu verringern, als Teilzeit. Das kann dann auch bedeuten nur eine
» zeitweise Verringerung der Arbeitszeit.

Gerade aus diesem Grunde, weil eben die Koll. nicht mehr aufstocken können, wenn es ihnen wieder gesundheitlich besser gehen würde (Mangel an Planstellen), war eben die Überlegung von der Koll., ob eher ein Antrag auf Teil-Zwangspensionierung sinnvoller wäre, damit sie evtl. (falls sich ihr Gesundheitszustand bessern würde) wieder aufstocken kann, hier ist nämlich der Arbeitgeber dann im Zugzwang, ihr eine entsprechende Planstelle zur Verfügung zu stellen.
»
» Also nicht verwechseln mit dem Anspruch auf Grund des Teilzeit und
» Befristungsgesetz, sondern hier auf Grundlage des § 81 Abs. 4 SGB IX.

Bei einem anderem Koll. wurde eben nicht mehr aufgestockt! Dieser hatte eine Zeitlang behinderungsbedingt ihre Arbeitszeit verkürzt und wollte wieder aufstocken, ohne Erfolg (keine Planstelle)!
»
» Ansonsten ist Deine Frage eine reine Beamtenrechtliche Frage, daher sollte
» man diese an einen Fachmann für Beamtenrecht/ Beamtenversorgung stellen.
» Dieses vor allem weil hier ja das sehr wichtige Thema "Versorgung"
» betroffen ist. Auf diesem Gebiet bin auch ich nur ein Laie mit vielleicht
» etwas mehr Kenntnissen. Aber nicht so viele, dass ich hier eine belastbare
» Aussage treffen wollte. Also ein Thema, wie bei Fragen zur Rente. Da gibt
» es spezielle Fachleute dafür.
»
» Daher auch hier mein Rat wie bei Rentenfragen, die Koll. immer zu den
» echten Fachleuten verweisen, es drohen sonst ggf. Regressansprüche, welche
» sehr teuer werden könnten.

Dies habe ich schon gemacht!

Vielen Dank für die zahlreichen Tipps! § 84 SGB IX muß, glaube ich, noch mehr ins "Boot" geholt werden! Hier gibt es bei uns noch wenig Erfahrungen!

Meine Frage war aber eigentlich, kann die Beamtin mit ihrem Facharzt bei ihrem Arbeitgeber den Antrag stellen, sich beim Amtsarzt vorstellen zu dürfen!

Wenn ja, gibt es dazu Vorschriften>

Vielen Dank!

Magdalena

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Magdalena


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