Teilzwangspensionierung (Rente / Pension / ATZ)

Weimaraner, Friday, 07.01.2011, 17:40 (vor 4867 Tagen) @ MagdalenaMayer

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» Meine Frage war aber eigentlich, kann die Beamtin mit ihrem Facharzt bei
» ihrem Arbeitgeber den Antrag stellen, sich beim Amtsarzt vorstellen zu
» dürfen!
»
» Wenn ja, gibt es dazu Vorschriften>
»

Hallo Magdalena,

die derzeit gültige Vorschrift für Deinen Fall ist das "Rundschreiben des BMI zur Dienstunfähigkeit" vom 09.März 2009.
Unter der Nr. 1.1 ist vermerkt:
"Es bleibt die Möglichkeit des Einzelnen, in eigener Sache einen formlosen Antrag z. B. auf Überprüfung der Dienstfähigkeit zu stellen."

Der Antrag wäre dann beim Dienstvorgesetzen (oder ggf. auch bei der personalbearbeitenen Stelle) abzugeben. Jetzt muss der Dienstvorgesetzte von Amts wegen tätig werden!

Das weitere Prüfungs- und Entscheidungsverfahren ist aus den Rundschreiben (auch in dem von Bernhard erwähnten) ersichtlich und wird auch im Bundesbeamtengesetz geregelt (§ 44ff.)
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_09032009_D121014218.htm


Viele Grüße


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