Teilzwangspensionierung (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Thursday, 06.01.2011, 13:27 (vor 4868 Tagen) @ MagdalenaMayer

Hallo Magdalena Mayer,

noch ein paar Anmerkungen welche mir gerade durch den Kopf gegangen sind.

Hier den Möglichkeiten des § 81 Abs. 4 SGB IX den Vorrang zu geben ist auch nicht nur alleine aus Grund des § 95 Abs. 1 Satz 1 SGB IX geboten. Das auch da das SGB IX nur die Eingliederung bzw. den Erhalt als Aufgabe der SchwbV vorsieht.

Aber der vielleicht wichtigere Grund ist der, dass gerade Schwerbehinderte und besonders junge Schwerbehinderte, welche erst am Beginn oder gerade mal in der Mitte des Berufsleben stehen, es also sehr wichtig und auch gesundheitsfördernd ansehen, dass Gefühl haben zu können noch arbeiten zu können/ dürfen. Also "gebraucht" zu werden. Das auch weil gerade diese es als wichtig ansehen einen positiven Beitrag für die Allgemeinheit bringen zu können.

Dieses alles sollten wir unterstützen und wo möglich fördern.

Dieses soll/ muss bzw. darf aber ja nicht bedeuten diesen auch immer wieder zu verstehen geben, dass die Gesundheit das wichtigste ist was wir haben. Also, alle unsere Entscheidungen stets auch im Hinblick auf den Erhalt bzw. der Förderung der Gesundheit stehen sollte. Auf alle Fälle sollten aber keine Entscheidungen getroffen werden, welche dieser entgegen wirken.


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