Teilzwangspensionierung (Rente / Pension / ATZ)
Hallo Magdalena Mayer,
wenn es sich bei Dir um eine Bundesbehörde handlt ist dieses vielleicht von Interesse.
Das Haushaltsgesetz 2011 vom 22. Dezember 2010 (BGBl I vom 27.12.2010, S. 2228) sieht in § 18 Abs. 2 wie in den Vorjahren vor, dass Planstellen und Stellen, die einen kw-Vermerk tragen, nach ihrem Freiwerden mit schwer¬behinderten Menschen (Neueinstellungen) wiederbesetzt werden können, sofern die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen 6 % der Planstellen und Stellen des Einzelplans nicht erreicht.
§ 6 Haushaltsgesetz 2011 sieht ferner vor, dass das eingenommene Geld für die Eingliederung Schwerbehinderter bei der Behörde verbleibt.
Mehr unter diesem [link=http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav>SID=anonymous294752296507&bk=Bundesanzeiger_BGBl&name=bgbl%2FBundesgesetzblatt%20Teil%20I%2F2010%2FNr.%2067%20vom%2027.12.2010%2Fbgbl110s2228.pdf]Link! [/link]
Da ja bei Dir auch das Thema "freie Planstellen ein Thema zu sein scheint.