Zwangsurlaub für SBV möglich? (Umgang mit Arbeitgeber)

ke061005, Bayern, Friday, 04.02.2011, 13:32 (vor 5738 Tagen)

Hallo zusammen,

ist einer Anordnung von Urlaubs-/Gleitzeitabbau seitens AG Folge zu leisten,
wenn dringende Mandatstätigkeiten in der Funktion als SBV vorliegen>

AG verweist auf die Stellvertreter und die rechtmäßige Anordnung von Gleitzeitabbau/ Erholungsurlaub, die nicht durch Tätigkeiten in der Funktion als Schwerbehindertenvertreter unterbrochen werden dürfen.
Die Belange der schwerbehinderten Menschen könnten - laut AG - durch für diese Anlässe genannten Vertreter sichergestellt werden.
Daher fordert der AG ausdrücklich auf, die Anordnung von Gleitzeit bzw. Erholungsurlaub zu beachten. Es liegt ein Sanierungsvereinbarung mit dem BR vor, der es dem AG erlaubt Erholungsurlaub/Gleitzeit anordnen zu können...

Gilt das so auch für Tätigkeiten als Mandatsträger und
ist dieses Vorgehen des AG so rechtmäßig, bzw. wie sieht die Rechtslage aus>
Danke schonmal und schönes Wochenende!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion