Zwangsurlaub für SBV möglich? (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Friday, 04.02.2011, 19:58 (vor 5738 Tagen) @ ke061005

Hallo "ke061005",

» für 400 Schwbs zuständig: Ist dem so>
»
» Ja!
Wie kommt es, dass die GSchwbV soviele Schwbs vertritt. Denn es düfte ja wohl kaum eine 3-stellige Zahl von örtl. SchwbV gegeben sein>

Wenn man also von einer 2-stelligen Zahl von örtl. SchwbV ausgeht, dann müsste es eigentlich weitere Wahlfähige Betriebe geben.

Wäre sonst schon ein sehr einmaliger Fall, wie ich keinen kenne.

Hinweis: Bei der GSchwbV werden die Schwbs der Betriebe mit eigener SchwbV NICHT mitgezählt.


» Ja die Frage kam von der SBV einer "benachbarten" GmbH
Das ist dann aber ungeschickt, wenn man für andere hier Fragen stellt. Einmal weil man bei den Antworten die Aussagen des Profils miteinbezieht, daher müsste man bei Fragestellung für "Dritte" wissen wie sind diese Werte des Profils dort. Weiter ist es aber auch so, dass man als "Dritter" i.d.R. nicht alle Fakten des Betriebes kennt.


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