Zwangsurlaub für SBV möglich? (Umgang mit Arbeitgeber)

ke061005, Bayern, Friday, 04.02.2011, 20:50 (vor 5738 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

» für 400 Schwbs zuständig: Ist dem so>
»
Ja!

» Wie kommt es, dass die GSchwbV soviele Schwbs vertritt. Denn es düfte ja
» wohl kaum eine 3-stellige Zahl von örtl. SchwbV gegeben sein>

Ergibt sich aus der Ungleichgewichtung der Betriebe bzgl Anzahl der SB's, so ist die Zahl im größten Betrieb tatsächlich 3-Stellig, in allen anderen deutlich weniger.

» Wenn man also von einer 2-stelligen Zahl von örtl. SchwbV ausgeht, dann
» müsste es eigentlich weitere Wahlfähige Betriebe geben.

Ja ergibt sich wie gesagt aus der "historisch" bedingten Betriebsstruktur...

» Ja die Frage kam von der SBV einer "benachbarten" GmbH
» Das ist dann aber ungeschickt, wenn man für andere hier Fragen stellt.
» Einmal weil man bei den Antworten die Aussagen des Profils miteinbezieht,
» daher müsste man bei Fragestellung für "Dritte" wissen wie sind diese
» Werte des Profils dort. Weiter ist es aber auch so, dass man als "Dritter"
» i.d.R. nicht alle Fakten des Betriebes kennt.

Ja verstehe, der Kollege hätte die Frage auch direkt stellen können, werde ihn informieren sich hier zu registrieren, danke für den Hinweis!


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