Zwangsurlaub für SBV möglich? (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Friday, 04.02.2011, 13:49 (vor 5738 Tagen) @ ke061005

Hallo "ke061005",

auch Mandatsträger sind AN. Daher habe auch diese solche Vereinbarungen zu beachten.

Die SchwbV ist hier rechtlich so zu behandeln wie BR-Mitglieder. Daher einmal dort nachfragen wie es dort gehändelt wird. Aber auch hier darauf achten das es freigestellte und nichtfreigestellte BR gib. Auch einmal nachlesen, was diesbezüglich in der Vereinbarung, Sanierungsvereinbarung, vereinbart ist. Man hätte hier aber als SchwbV schon bei den Verhandlungen entsprechend achten können und ggf. das Thema miteinbrigen.

Doch Gleitzeitabbau und Urlaub sind auch nicht zwangsweise Verhinderungsgründe. Bedeutet, die SchwbV kann sich ausdrücklich als "Nicht verhindert" erklären und dann Mandatsaufgaben wahrnehmen. Doch wenn man in dieser Zeit Mandatsaufgaben wahrnimmt, entsteht kein Anspruch auf Ausgleich für diese Zeit, dazu gibt es auch entsprechende Rechtsprechung.

Der Stelli kann aber ja auch in dieser Zeit im Rahmen der Verhinderungsvertretung die Aufgaben wahrnehmen.


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