Mehrarbeit Teilzeitbeschäftigte (Allgemeines)
Hallo Bernhard,
so wie in dem Urteil wurde mir das in Schulungen beigebracht. Mehrarbeit sei es erst bei über 8 Stunden, wir hatten eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden. Das war aber noch nicht alles, die 8 Stundenregelung gilt werktäglich, also der Samstag ist auch Werktag. Theoretisch wäre Arbeit am Samstag für uns dann auch keine Mehrarbeit gewesen, sondern Überstunden.
Eine vom Arbeitgeber geforderte weitere Stund wäre demnach keine Mehrarbegeit gewesen, höchstens eine Überstunde mit Anspruch auf Bezahlung (nur bei Anordnung).
Das Thema ist nicht so einfach abzuhandeln. Das Urteil ist immerhin vom Bundesarbeitsgericht, also am Arbeitszeitgesetz kommt man da nicht so ganz vorbei.
Pia