Mehrarbeit Teilzeitbeschäftigte (Allgemeines)
Hallo liebe Helfer,
ich habe eine Frage wegen der Definition des Begriffes "Mehrarbeit" im Sinne des § 124 für Teilzeitbeschäftigte (nicht behinderungbedingte Arbeitszeitreduzierungen):
Ich finde hier sowohl in den Kommentaren als auch hier unter dem Stichwort Widersprüchliches: http://www.schwbv.de/mehrarbeit.html
Überall steht sinngemäß folgendes:
"Wann Mehrarbeit bei einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer vorliegt, ist durch einen Vergleich mit der Arbeitszeit entsprechender vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Betrieb zu ermitteln.
Jegliche Form von Überarbeit, Überstunden und Überschichten ist Mehrarbeit im Sinne von § 124. Mehrarbeit ist demnach die Zeit, die über die tariflich, betrieblich oder einzelvertraglich festgelegte Arbeitszeit hinausgeht, gleich ob sie täglich oder wöchentlich zu berechnen ist."
Frage: Was stimmt denn nun> Der Vergleich mit den im Betrieb tätigen Vollzeitbeschäftigten (Abs. 1) oder der mit der z.B. einzelvertraglich geregelten festgelegten Arbeitszeit, d.h., der Teilzeit des Schwerbehinderten (2. Abs).>
Vorab danke für die Hilfe und viele Grüße