Rückgruppierung aufgrund Telearbeit bei Gleichstellung (Allgemeines)

winnie, Bayern, Tuesday, 15.02.2011, 10:47 (vor 5729 Tagen)

Hallo,
ich bin Verwaltungsangestellte in einer Anstalt des öffentl. Rechts unter Aufsicht des Bayer. Innenministeriums. Gleichzeitig bin ich im PR und stellv. Mgl. der SBV in unserem Hause.
Aufgrund meiner eigenen Handicaps habe ich eine Gleichstellung zuerkannt bekommen. Zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit wurde mir von div. Ärzten und auch unserem Betriebsarzt dringend Telearbeit empfohlen (entspr. Atteste u. Stellungnahmen liegen dem AG vor). Nach 1 Jahr Antragslaufzeit hat der Arbeitgeber mir nun eine Nebenabrede vorgelegt, nach der ich den Telearbeitsplatz befristet für 1 Jahr bekomme, allerdings nur, wenn ich gleichzeitig[/b] unterschreibe, dass er mich danach rückgruppieren darf! Eine aktuelle Arbeitsplatzbeschreibung liegt nicht vor, diese sollte schon vor Jahren erstellt werden, wurde aber aus Zeitgründen immer wieder verschoben. Auch eine Begründung, warum die Rückgruppierung erfolgen soll, liegt mir nicht vor, ebensowenig eine Beschreibung der Tätigkeiten, die ich nach Ablauf des Probejahres Telearbeit machen soll.
Meine Frage bezieht sich nun darauf, ob der AG (trotz Direktionsrecht, also kein Rechtsanspruch auf Telearbeit) das Recht hat, mich derart zu "knebeln" (= ich bekomme Telearbeit, aber nur, wenn er mich nach dem Probejahr rückgruppieren kann).

Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt verständlich darstellen, sonst bitte fragen.
Danke schon mal für Eure Antworten.


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