Rückgruppierung aufgrund Telearbeit bei Gleichstellung (Allgemeines)

winnie, Bayern, Tuesday, 15.02.2011, 13:56 (vor 5729 Tagen) @ hackenberger

» Hallo "winnie",
»
» zu erste einmal folgende Fragen:
» Was sagt die SchwbV, denn Du bist ja der Stelli>>
Antwort: Der ist auch geplättet von dem Vorgehen. Eigentlich hätte der AG die im Rahmen eines BEM vorgeschlagene Lösung (Telearbeit auf Probe ohne Rückgruppierung) nach seiner Meinung umsetzten MÜSSEN. Tut er aber nicht, bzw. vermiest es mir, in dem er eine Quasi-Änderungskündigung mit in die Nebenabrede reinpackt.
» Was sagt der PR>>
Antwort: Die (Dienststelle) wollen halt nicht! Es gibt halt ein Direktionsrecht.
» Was sagt/unternimmt der Beauftragte des AG für die belange der
» Schwerbehinderten, § 98 SGB IX>>
Antwort: Der ist da bisher nicht involviert.
» Gibt es andere Telearbeitsplätze>>
Antwort: ja, ca. 80 (bei insgesamt ca. 1100 Beschäftigten; ca. 75 Schwerbehinderte)
» Was besagen ggf. die geltenden und anzuwendenden Fürsorgerichtlinie/
» erlasse>> Welche käme zur Anwendung>>
Antwort: die des Bayer. Fin.ministerium
»
» Die hier mögliche Rechtsgrundlage wäre § 81 Abs. 4 SGB IX.
»
» ggf. weitere Antworten nach der Beantwortung der Fragen!
»
» PS: Bitte im Profil noch ergänzen, Anzahl der Schwbs und welches PersVG
» zur Anwendung kommt, das Bayrische oder Bund>
Anwort: BayPVG
»
» Bitte auch unbedingt einmal den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim.."
» lesen, er erklärt einige zu den "PS" Anmerkungen.


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