Rückgruppierung aufgrund Telearbeit bei Gleichstellung (Allgemeines)
Hallo "winnie",
zu erste einmal folgende Fragen:
Was sagt die SchwbV, denn Du bist ja der Stelli>>
Was sagt der PR>>
Was sagt/unternimmt der Beauftragte des AG für die belange der Schwerbehinderten, § 98 SGB IX>>
Gibt es andere Telearbeitsplätze>>
Was besagen ggf. die geltenden und anzuwendenden Fürsorgerichtlinie/ erlasse>> Welche käme zur Anwendung>>
Die hier mögliche Rechtsgrundlage wäre § 81 Abs. 4 SGB IX.
ggf. weitere Antworten nach der Beantwortung der Fragen!
PS: Bitte im Profil noch ergänzen, Anzahl der Schwbs und welches PersVG zur Anwendung kommt, das Bayrische oder Bund>
Bitte auch unbedingt einmal den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim.." lesen, er erklärt einige zu den "PS" Anmerkungen.