Rückgruppierung aufgrund Telearbeit bei Gleichstellung (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 15.02.2011, 13:32 (vor 5729 Tagen) @ winnie

Hallo "winnie",

zu erste einmal folgende Fragen:
Was sagt die SchwbV, denn Du bist ja der Stelli>>
Was sagt der PR>>
Was sagt/unternimmt der Beauftragte des AG für die belange der Schwerbehinderten, § 98 SGB IX>>
Gibt es andere Telearbeitsplätze>>
Was besagen ggf. die geltenden und anzuwendenden Fürsorgerichtlinie/ erlasse>> Welche käme zur Anwendung>>

Die hier mögliche Rechtsgrundlage wäre § 81 Abs. 4 SGB IX.

ggf. weitere Antworten nach der Beantwortung der Fragen!

PS: Bitte im Profil noch ergänzen, Anzahl der Schwbs und welches PersVG zur Anwendung kommt, das Bayrische oder Bund>

Bitte auch unbedingt einmal den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim.." lesen, er erklärt einige zu den "PS" Anmerkungen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion