Rückgruppierung aufgrund Telearbeit bei Gleichstellung (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 18.02.2011, 08:40 (vor 5726 Tagen) @ winnie

Hallo "winnie",

» Unabhängig davon werde ich mit meiner RS-Versicherung klären, inwieweit
» ein Rechtsstreit von denen übernommen wird und mich ggf. anwaltlich
» beraten lassen.
Diese sehe ich hier als wichtigste Sache an.

» Nachdem der Vorgesetzte bisher weder die Arbeitsplatzbeschreibung für
» meine aktuelle Tätigkeit (die ich seit ca. 12 Jahren so ausübe...)erstellt
» hat, noch mir sagen kann/will, warum er die Absicht hat, mich
» rückzugruppieren, kann ich nur annehmen, dass er jetzt eine APB "basteln"
» will, die mich eigentlich schon jetzt in eine niedrigere Vergütungsgruppe
» reinquetscht (dann kann er sagen, es war großzügig von ihm, dass ich
» bisher das höhere Gehalt bekommen habe...) Was meinst Du zu so einer
» (angedachten) Vorgehensweise>
Grundsätzlich sollten die SchwbV mehr auf die Einhaltung des § 81 Abs. 1 Satz 6 SGB IX achten und hinwirken. Denn hierbei muss ja auch das Thema, welche Art der Arbeit, Beschäftigung soll auf diesem Arbeitsplatz erfolgen, behandelt werden. Denn daraus ergibt sich ja die Frage, ist der Ap geeignet für die Beschäftigung von Schwerbehinderten> Weiter ist dieser Satz auch sofern er missachtet wird, wegen Verstoß gegen § 95 Abs. 2 SGB IX, OWI-fähig § 156 Abs. 1 Satz 9 SGB IX. Darauf habe ich ja schon mehrfach hingewiesen.


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