Aufgaben der SBV gem. § 95 bzw. wovon man die "Finger lassen sollte" (Allgemeines)
Hallo Bernhard,
ich stimme vollkommen Deinen Ausführungen zu!
Bei Banken und Versicherungen gibt es mittlerweile ein Beratungsprotokoll.
Wäre doch sinnvoll, oder>
Bei jeder "gutgemeinten" Beratung, sollte man hier gewisse Fragen zwingend stellen. Antrag auf EU-Rente gestellt, ATZ Vertrag usw
wenn ja - ROTE LAMPE!
Ich selbst habe eine Kollegin bei der Feststellung einen Schwerbehinderung unterstützt. Kurz darauf bekam ich eine Nachricht, dass Sie während der Reha einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt hat. Sie ist bereits 57 und möchte in ATZ gehen.
ich kann nur sagen: Fragen, Fragen Fragen - und wie Bernhard sagte ggf. an einen kompetenten Ansprechpartner verweisen.
Gruß
Markus