Aufgaben der SBV gem. § 95 bzw. wovon man die "Finger lassen sollte" (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 01.04.2011, 13:37 (vor 5684 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

prüfe wann wie der BR eingebunden wird. Unsere Rechtsgrundlage ist wie immer § 95 Abs. 2 hier wie immer auch i.V. mit § 81 Abs. 4 SGB IX.

Auch könnte hier in der Folge der Maßnahme der § 84 Abs. 1 SGB IX betroffen sein. Dort auch die wichtigen Worte "...die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können.." achten. Also, nicht erst, wenn er Arbeitsplatz/ Beschäftigung gefährdet ist.


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