Aufgaben der SBV gem. § 95 bzw. wovon man die "Finger lassen sollte" (Allgemeines)

DoSto, Tuesday, 05.04.2011, 15:10 (vor 5680 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

deine Antwort erübrigt fast meine Frage. Wie weit kann ich den Anspruch auf "Teilnahme an den Sitzungen und Beratungen der BR-Ausschüsse" und des Arbeitgebers - gem. SGB IX einfordern>

Der BR sagt, nur, wenn direkt Schwerbehinderte betroffen sind! Ich weiß, das ist falsch. Der Arbeitgeber sagt das jedoch auch und da liegt der Hase im Pfeffer. Die Teilnahme an welchen Sitzungen kann ich einfordern> Ich will ja nicht an allen Sitzungen teilnehmen. Das kann ich gar nicht leisten. Aber die Informationen würden mich über die wichtigsten Angelegenheiten in Kenntnis setzen und ich könnte gezielt planen, wo eine Teilnahme erforderlich ist. Einige Arbeitsgruppen haben es verstanden und informieren mich inzwischen.

Ich komme mir inzwischen vor, wie in einer Arena im alten Rom! Kämpfen und .... - statt Zusammenarbeit.

LG DoSto

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DoSto


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