Information an SBV (Allgemeines)
Hallo Ede,
nur damit der Koll. nicht in die falsche Richtung laeuft der Hinweis, bei einer innerbetriebliche Umsetzung oder Versetzung muss das IA nicht eingebunden werden.
Ausnahme kann nur sein, wenn es ein Fall des § 84 Abs. 1 SGB IX ist. Dann koennte in der Folge das IA/IfD mit ins Boot muessen.
bei "normalen" Umsetzungen/Versetzungen ist der § 95 Abs. 2 SGB IX und die Mitbestimmung des BR/PR zu beachten.
Anders nur, wenn die Umsetzung/Versetzung wegen bestehender arbeistvertraglicher Regelungen einer Aenderungskuendigung bedarf. Dann waere es ei Fall des § 85 ff SGB IX.