Mehrarbeit SBV selbst mit halber BU-Rente u. Teilzeit (Allgemeines)

Marion, NRW, Tuesday, 05.04.2011, 00:31 (vor 5678 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Bernhard,

hab hier einiges nicht so ganz verstanden, kannst Du mir weiter auf die Sprünge helfen >>>
»
» »
» » Zum Einen die Frage, in welcher Form ich bei einem frühzeitigen Abbruch
» » der Sitzung (behinderungsbedingt) meinen Stelli zur weiteren Teilnahme
» » heranziehen kann
» Einfach in Bitten weiter zu machen. Aber nur, wenn Du ab diesem Zeitpunkt
» nach Hause gehst.

--- Bekommt der Stelli die Zeit irgendwie angerechnet oder ist das für diesen ein reines Freizeitvergnügen >>> ---- gibt es hier wegen der besonderen Führsorgepflicht des AG(für mich meine ich hier als SB und Teilrentnerin, die nicht mehr arbeiten kann als 20 Stunden wöchentlich) nicht Sonderregelungen sozusagen wie Vertretung im Krankheitsfalle >
»
» » und zum 2. habe ich natürlich ein Problem die Arbeit überhaupt in den
» » derzeit 20 Stunden (demnächst ggf. noch weniger) zu bewältigen,
» zumindest
» » wenn ich meine Arbeit ernst nehme und nicht einfach nur meinen Stuhl
» » wärme und untätig bin. Wie ist es mit der Überzeit die ich investiere.
» Mandatszeiten, also auch die Zeiten der Teilnahme an BR Gremien fallen
» nicht unter die Regelungen des ArbZG. Also bei der Berechnung der tägl.
» Höchstarbeitszeiten usw.
»
» » Zurzeit versuche ich irgendwie meine AZ einzuhalten und mache leider
» viel
» » zu viel in meiner Freizeit, eben weil die Arbeitszeit nicht dazu reicht.
»
» Der AG muss die arbeitsvertragliche Arbeit ggf. soweit reduzieren, dass
» man die Mandatsaufgaben wahrnehmen kann. Mandatsaufgaben haben Vorrang.
» Reduziert der AG die arbeitsvertragliche Arbeit nicht entsprechend, dass
» man die Mandatsaufgaben vollumfänglich wahrnehmen kann, so wäre dieses
» Mandatsbehinderung. Dann sollte man prüfen und überlegen einen Anwalt
» einzubinden.

---- Wieso reduzieren > --- Sie reicht nicht aus und hier beziehe ich mich wieder auf die Stellvertretungsmöglichkeit um mich selbst zu schonen. -----

»
» Betreffend Freistellung und Arbeitszeit, findest Du ja u.a. unter
» A-Z
» - Freistellung der SchwbV
» - Freistellung - Abmeldung vom Arbeitsplatz - aber wie>
» - Freistellung - Entgeltfortzahlung
» - Freistellung - Urteil dazu
» und in Forumsbeiträgen einiges, also einmal dort auch nachlesen.


--- Mein Problem besteht also grundsätzlich darin, ob ich und in welcher Form ich auf den Stelli zurückgreifen kann (z.B. Sitzungsteilnahmen usw). wenn ich auf Grund meiner Behinderung nicht mehr dazu in der Lage bin und insbesondere natürlich, ob diese Zeit für den Stelli als AZ angerechnet wird. Besonderheit hier ist meine eigene SB, die aus med. Sicht nur eine Teilzeitarbeit vorsieht.

Es wäre sehr lieb, wenn ich nähere Informationen erhalten könnte, das Thema ist für mich sehr wichtig um mich hier selbst auch behaupten und schützen zu können.

LG

--
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