Zuständigkeit (Gesamt-Konzern-SBV)

Hanni, Wednesday, 01.06.2011, 14:53 (vor 4735 Tagen)

Hallo Forianer,

ich habe schon wieder eine Zuständigkeitsfrage.;-)

Ich habe als GSBV die Beschwerde eines Schwerbehinderten bekommen, der nicht zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wurde. Zwar bin ich auch SBV allerdings betrifft die Beschwerde nicht meinen Standort, sondern einen anderen an der eine andere SBV sitzt.

Die Beschwerde ging nur an mich. Meine Frage ist nun: kann ich mich um die Angelegenheit kümmern oder MUSS es die zuständige SBV sein, die der Sache nachgeht.

Danke und einen schönen Feiertag :flower:
Hanni


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