Zuständigkeit (Gesamt-Konzern-SBV)

Hanni, Friday, 17.06.2011, 14:11 (vor 4719 Tagen) @ WoBi

» Hallo Hanni,

Hallo Wolfgang

vielen Dank für die vielen guten Tipps, die ich berücksichtigen werde.

Ich habe mit dem Schwerbehinderten Bewerber gesprochen und ihm die Zuständigkeitsfrage erklärt, sowie darauf hingewiesen, dass ich die Beschwerde an die zuständige SBV und den BR weiter leiten muss, da ich - wie alles oben besprochen - nicht zuständig bin. Ich habe ausdrücklich NICHT davon gesprochen den Beauftragten oder das Personalbüro einzuschalten, so wie ursprünglich von dem Schwerbehinderten gefordert sondern nur von den Mitarbeitervertretern gesprochen!!

Der Bewerber hat schon am Telefon angefangen zu zweifeln und rumzudrucksen und mich schließlich am nächsten Tag schriftlich gebeten, die Beschwerde fallen zu lassen, weil er es sich nicht mit meinem AG verderben will und sich selber Steine in den Weg legen will für eine zukünftige Bewerbung.

Tja, da war eine kleine Geschichte aus dem wirklichen Leben.

Ich frage mich, wie veler solcher Fälle das gibt, die resignieren. :-(
Hanni


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion