Uneinigkeit bei zwei Wahlberechtigten (Wahlen)

jp, Bayern, Sunday, 02.10.2011, 14:48 (vor 5498 Tagen)

Ein sonniges Hallo an alle lieben KollegINNEN,

und eine Frage zur Wahl der KSBV.
Im März sollte unsere KSBV gewählt werden.
Es gab zwei Wahlberechtigte welche sich nicht einigen konnten, noch bereit waren einen Losentscheid zu akzeptieren.
Durch diese Uneinigkeit fällt auf die Schwerbehindertenvertretungen insgesamt ein schlechtes Licht (vom Arbeitgeber, vom Betriebsrat und vor allem von den Schwerbehinderten Menschen)

Nun gibt es seit 1.4. keine KSBV mehr.
Nach Auskunft des Integrationsamtes ist es erst ab drei Wahlberechtigten möglich einen Wahlvorstand zu installieren der dann eine Wahl einleitet.
Wenn zwei (sture) Wahlberechtigte sich nicht einigen und auch keinen Losentscheid akzeptieren gibt es so lange auch keine KSBV.
So lange es keine KSBV gibt würde sich der KBR um diese Belange kümmern.

Ist diese Interpretation richtig>
Welche Chancen, Vorschläge und Lösungsmöglichkeiten gibt es doch eine KSBV-Wahl durchzuführen>

Besten Dank Viele Grüße

--
jp


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion