Uneinigkeit bei zwei Wahlberechtigten (Wahlen)

jp, Bayern, Monday, 03.10.2011, 21:41 (vor 5497 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

recht vielen Dank für die prompte Antwort.

Ich denke mal, jetzt gilt es den Herrn vom Integrationsamt zu überzeugen dass seine Aussage nicht richtig war.
Dann macht es vermutlich Sinn dass das Integrationsamt auf Anregung einer SBV die KSBV-Wahl einleitet und durchführt.

Der KBR steht hinter dem GSBV, da dies der größere Standort ist und dort eben auch der GBR und der KBR sitzt.
Dass es bei der SchwbVWO nicht auf die Betriebsgröße ankommt wollen der dortige BR, GBR & KBR nicht so richtig wahrhaben.

PS: Einen anderer „neutraler Dritter“ Betriebsrat wurde dann aufgrund des Verhaltens des GSBV vom amtierenden KSBV abgelehnt.
(Zwei die nicht besonders gut miteinander können)

Besten Dank und viele Grüße

--
jp


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