Uneinigkeit bei zwei Wahlberechtigten (Wahlen)

hackenberger, Monday, 03.10.2011, 15:05 (vor 5497 Tagen) @ jp

Hallo Jope,

eigentlich sind die gemachten Aussagen eigentlich klar. Es ist nun so zu verfahren wie bei der Erstwahl einer KSchwbV, da ja keine KSchwbV besteht.

"Im Übrigen kann das Integrationsamt auf Anregung der VP der örtlichen SBV die sturen beiden VP GSBV nach § 19 Abs. 2 SchwbVWO zur erneuten Wahlversammlung der nicht mehr existierenden KSBV einladen und auf die seit Monaten bestehende Amtspflichtverletzung hinweisen."

Also der Konzernbetriebsrat oder das Integrationsamt lädt als Vermittler erneut zur "Wahlversammlung" der KSchwbV gem. § 22 Abs.2 SchwbVWO ein.

Auf alle Fälle sollte aber das IA und auch Ihr, die SchwbVn diese beiden auf ihre Pflichtverletzungen hinweisen (fortgesetzte Vereitelung einer gesetzlich vorgeschriebenen Wahl) und auch, dass sollten sie nur weiter "stur" bleiben und sich pflichtwidrig verhalten den Mandatsentzug beim Widerspruchsausschuss des jeweils zuständigen Integrationsamts beantragen.

Also, bei Weigerung der/einer GVPSchwb wird dieser das Mandat entzogen und der Stelli (der dann so ist zu hoffen einsichtiger ist) rückt nach als GVPSchwb und nimmt dann das Wahlrecht entsprechend wahr.


PS: Warum habt ihr damals beim Losverfahren nicht einfach einen "neutralen Dritten" kurzer Hand hinzugezogen um den Losentscheid durch zu führen, also ein BR-Mitglied oder einfach einen Kollegen aus dem Haus>>


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