Uneinigkeit bei zwei Wahlberechtigten (Wahlen)
Hallo Bernhard,
ein ganz dickes Lob für die schnelle und überraschende Antwort.
Es gibt zwei Wahlberechtigte.
Die Wahl war auch von der KSchwbV für März angesetzt.
Da die beiden Wahlberechtigten sich nicht einigen konnten, sollte das Los entscheiden.
Der amtierende KSBV bat mich als neutralen Dritten (eine örtliche SBV) mittels eines Münzwurfes den Losentscheid herbeizuführen. Dies wurde vom Herausforderer (ein GSBV) nicht akzeptiert, da ich nicht neutral wäre.
In der Hoffnung im März noch eine Einigung zu Stande zu bringen, gingen wir ohne Münzwurf auseinander.
Da im März keine Wahl/Einigung zu Stande kam forderte der (bisherige) KSBV den KBR auf einen Wahlvorstand zu bilden um eine Wahl zur KSBV einzuleiten. Der KBR setzte sich mit dem Integrationsamt in Verbindung und bekam obige Auskunft.
(Nach Auskunft des Integrationsamtes ist es erst ab drei Wahlberechtigten möglich einen Wahlvorstand zu installieren der dann eine Wahl einleitet.
Wenn zwei (sture) Wahlberechtigte sich nicht einigen und auch keinen Losentscheid akzeptieren gibt es so lange auch keine KSBV.
So lange es keine KSBV gibt würde sich der KBR um diese Belange kümmern.)
Heißt dies, dass der Herausforderer (GSBV) durch die Verweigerung seine Pflichten schwer verletzt hat>
Hat der Herausforderer durch die Verweigerung zum Losentscheid die Wahl verloren oder ist eine neue Wahlversammlung nötig>
Besten Dank und viele Grüße
jp
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jp