unendgeldliche Beförderung (Lektüre / Gesetze)

hackenberger, Saturday, 02.07.2005, 11:52 (vor 6879 Tagen) @ Ernst Giese

Hallo Ernst,

ohne Kenntnis des gesamten Aktes incl. aller Bescheide kann man hier nur mutmaßen.

Wenn ich Deine Anmerkungen richtig verstehe, hattest Du wohl mal die Berechtigung. Das Versorgungsamt hat aber offenbar mit einem Abhilfebescheid diese Berechtigung widerrufen. Offenbar weil diese auf Grund falscher Voraussetzungen erteilt wurde.

Man hätte damals gegen den Bescheid Widerspruch einlegen müssen und ggf. auch bei Ablehnung eine Klage überlegen.

Heute kann man nur die Berechtigung auf Inanspruchnahme gem. § 145 SGB IX beantragen und sollte der Bescheid abschlägig beschieden werden Rechtsschritte (Widerspruch/Klage) prüfen.


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