unendgeldliche Beförderung (Lektüre / Gesetze)

Ernst Giese @, Elsdorf, Saturday, 02.07.2005, 12:16 (vor 6879 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
Wiederspruch wurde nicht eingelegt da meine Eltern damals von ausgegangen waren das dieses rechtens ist.
Ich habe beim Versorgungsamt angefragt und folgende Ablehnung bekommen.
Sehr geehrter Herr Giese,
Wie wir bereits in unserem Schreiben vom 26.02.04 verdeutlicht haben, erfüllen Sie die Grundsätzlichen Voraussetzung der Freifahrtregelung - nähmlich die erhebliche Gehbehinderung nicht.
Auch zur Frage der angesprochenen Besitzstandswahrung (Ziffer 3 des Gesetzesauszuges), gibt es nichts neues, da Sie weder Kriegs noch Wehrdienstgeschädigter im Sinne des Gesetzes sind.
Was die angesprochene Freifahrt in früheren Jahren (Bis 31.03.1984)anbetrifft , darf ich auf unserem Bescheid vom 15.05.1984 hinweisen, in dem die rechtliche Situation erläutert wird.
Mit freundlichen Grußen
Bla Bla
So, ich weiß auch das ich nicht Kriegs oder Wehrdienstgeschädigter bin. Aber im Auszug Kapitel 3 steht unter anderem auch:
sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 (BGBl. I S. 978), das zuletzt durch Artikel 41 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden ist, erfüllten, solange der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge der anerkannten Schädigung auf wenigstens 70 Prozent festgestellt ist


Auf diesem Punkt ließ sich das Versorgungsamt nicht ein.
Lese ich falsch oder steht da nicht,das auch Ich als damals 100% Behinderter den Anspruch habe.Übrigens bestehen die 100% seit dem uneingeschränkt.
Gruß
Ernst


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