unendgeldliche Beförderung (Lektüre / Gesetze)

hackenberger, Saturday, 02.07.2005, 15:45 (vor 6880 Tagen) @ Ernst Giese

Hallo Ernst,

... und ich bin heute gut drauf, da ich morgen in Urlaub fahre. Darum antworte ich noch einmal.;-)

Also, es gibt im SGB IX nicht nur den Abs. 3 des § 145, sondern auch noch den § 146, der die persönlichen Voraussetzungen liefert. Dieser ist nun auch mal Grundlage für den § 145 und auch für den Abs. 3 des § 145.

Weiter, selbts wenn der Anspruch berechtigt ist, so gibt es z.Zt. nur einen rechtkräftigen abschlägigen Bescheid. Gegen solche abgeschlossenen rechtkräftige Bescheide gibt es nun keine weiter Rechtsmittel mehr. Es gibt nur eins, "gehe wieder auf Start und beginne alles von vorne", wie beschrieben versuchen den Anspruch neu zuerkannt zu bekommen oder auch nicht.:-(


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