unendgeldliche Beförderung (Lektüre / Gesetze)

Josef Schwarzkopf ⌂, NRW, Tuesday, 05.07.2005, 16:38 (vor 6876 Tagen) @ Ernst Giese

Hallo Ernst,

kann es vielleicht daran liegen, dass kein "G" (gehbehindert) oder "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) in Deinem Ausweis eingetragen ist. M.E. sind diese Markenzeichen für "Freifahrten" notwendig. Auch ein "H" (hilflos), "Bl" (b lind) berechtigt die "Freifahrt", also den Erhalt einer Wertmarke. Der GdB von mindestens 70 ist zwar entscheidend, reicht allein offenbar nicht aus.

Gruß Josef


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