KSBV - Welches Wahlverfahren? (Wahlen)

hackenberger, Thursday, 19.01.2012, 11:27 (vor 5389 Tagen) @ Bubsel

Hallo Bubsel,

» Nun noch eine Frage:
Du stellst doch aber hier nun mehr als EINE Frage! ;-)

So nun zur ersten Frage
» Wer bestellt für die Wahl der KSBV den Wahlvorstand>
Ist sehr klar beschrieben in § 22 Abs. 1 Satz 3 SchwbVWO, wonach sich die aktiv Wahlberechtigten auf einen Wahlvorstand in geeigneter Weise einigen. ;-)

» Wenn ich das richtig lese, dann wäre das alles viel einfacher, wenn ich
» statt der vier nur drei Wahlberechtigte habe. Sehe ich das richtig>
NEIN! Lediglich bei nur zwei Wahlberechtigten wäre es einfacher nach § 22 Abs. 2 SchwbVWO. Wahlverfahrensrechtlich ist es prinzipiell gleich, ob es 3 oder 4 Wahlbereichtigte gibt.

Wenn man aber "nur" um es sich einfacher zu machen, schnell nachdem es zwei Wahlberechtigte (SchwbV) gibt die Wahl durchzieht, wissend dass in Kürze (weil anstehend) weitere SchwbV gewählt werden, so könnte dieses als rechtsmissbräuchliches Handeln gewertet werden, was dann ggf. eine Anfechtung ermöglichen könnte. Ganz abgesehen davon, dass es ein äußerst unfaires Handel wäre.

» Wie kann konzernweit eine konstruktive Arbeit gewährleistet werden>
Diese Frage verstehe ich hier nun gar nicht! Denn Wahl und konstruktive Arbeit sind doch 2 Dinge.

Erst die Wahl und dann überlegen was steht wo wie an und wie kann ich hier echte konstruktive Arbeit leisten. Ist eigentlich auch kein Unterschied hier ob es um die SchwbV, GSchwbV oder KSchwbV geht. Weiter, nach der Wahl dann natürlich sofort das komplette Namensverzeichnis anfordern der schwerbehinderten Beschäftigten konzernweit beim Arbeitgeber. Darauf hat die KSBV einen gesetzlichen Rechtsanspruch.


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