KSBV - Welches Wahlverfahren? (Wahlen)
Hallo Bubsel,
» was heisst "geeignete Weise"> Finde ich sehr schwammig formuliert...
Zum Beispiel die Wahlberechtigten telefonieren sich zusammen, also Beispielsweise Telefonkonferenz oder bei der Technik und Möglichkeit heute via Web und Webkamera (Videokonferenz) z.B. per Skype. Es muss nur sichergestellt sein, dass alle Wahlberechtigten hier dann die gleichen Infos haben und am Entscheidungsprozess vollumfänglich teilnehmen können.
"in geeignete Weise" eine nicht seltene Sprachregelung auch in Gesetzen!
» von unfairem Handeln bin ich weit entfernt...ich möchte ja gerade formal
» sauber bleiben und alle mit einbinden...
War auch nur ein Hinweis, damit man nun nicht Fehler macht!
» die konstruktive Arbeit bezog sich auf den Wahlvorstand, der dann ja
» (sofern gebildet aus SBVen) in alle Himmelsrichtungen verteilt wäre...
Beim Telefonieren spielt Entfernung eigentlich keine Rolle.
Bei 3 oder 4 Wahlberechtigten können diese sich ja dann schnell darauf einigen, dass man sich als Wahlvorstand einsetzt. Dann legt man den weiteren Wahlablauf fest, am besten per Briefwahl, erstellt und versendet die Wahlunterlagen und veranlasst die Aushänge. Trifft sich dann letztlich zur Stimmauszählung. Dann folgt Bekanntmachung usw. also alles wie bei formellen Wahlen.
Da Du ja stellv. BR-Vorsitz, SBV, GSBV, und stellv. Mitglied im Widerspruchsausschuß am Integrationsamt bist, hast Du doch eigentlich diese notwendigen Infos/ Wissen und Quellen. Auch so entnehme ich Deinen Beiträgen die Unterstützung des GBR/KBR.
PS:
Zum Schluss noch den großen und wichtigen Hinweis!
Unbedingt das aktive Wahlrecht bei der Wahl der KSchwbV beachten. Das haben nur die GSchwbV und in Unternehmen des Konzerns wo es keine GSchwbV gibt, weil es keine GBR gibt die SchwbV. Aber das ist ja alles aus dem § 97 i.V. m. § 94 SGB IX entnehmbar.
Kann man auch aus der verlinkten SchwbVWO § 22 und der dort zu findenden Kommentierung heraus lesen. Ggf. auch die in der SchwbVWO § 22 verwiesenen anderen §§ nochmals nachlesen.
Weiter gibt es ja die guten Wahlbroschüren auch der Integrationsämter.
Eine solche Kommentierung der SchwbVWO sollte vorhanden sein z. mindest bei der GSchwbV aus Beratungs-/ Unterstützungsgründen bei SchwbV-Wahlen. Ist aber i.d.R. auch stets in Kommentierungen zum SGB IX enthalten.