KSBV - Welches Wahlverfahren? (Wahlen)

Bubsel, Thursday, 19.01.2012, 13:30 (vor 5389 Tagen) @ hackenberger

» Wer bestellt für die Wahl der KSBV den Wahlvorstand>
» Ist sehr klar beschrieben in § 22 Abs. 1 Satz 3 SchwbVWO, wonach
» sich die aktiv Wahlberechtigten auf einen Wahlvorstand in geeigneter
» Weise
einigen. ;-)

was heisst "geeignete Weise"> Finde ich sehr schwammig fornuliert...


Wenn man aber "nur" um es sich einfacher zu machen, schnell nachdem
» es zwei Wahlberechtigte (SchwbV) gibt die Wahl durchzieht, wissend dass
» in Kürze (weil anstehend) weitere SchwbV gewählt werden
, so könnte
» dieses als rechtsmissbräuchliches Handeln gewertet werden, was dann
» ggf. eine Anfechtung ermöglichen könnte. Ganz abgesehen
» davon, dass es ein äußerst unfaires Handel wäre.


von unfairem Handeln bin ich weit entfernt...ich möchte ja gerade formal sauber bleiben und alle mit einbinden...


» Wie kann konzernweit eine konstruktive Arbeit gewährleistet werden>
» Diese Frage verstehe ich hier nun gar nicht! Denn Wahl und konstruktive
» Arbeit sind doch 2 Dinge.

die konstruktive Arbeit bezog sich auf den Wahlvorstand, der dann ja (sofern gebildet aus SBVen ) in alle Himmelsrichtungen verteilt wäre...
Nach der Wahl ist das - meiner Meinung nach- weniger ein Thema...

Sorry wegen der vielen Unsicherheiten, aber KBR ist für uns ein ganz neues Thema und da sind ja anfangs immer ein Haufen Fragezeichen.
Aber sogar unsere Gewerkschaft hat sich mit der Beantwortung schwer getan, deswegen bin ich froh, hier ein kompetentes Forum gefunden zu haben.

--
bubsel


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