KSBV - Welches Wahlverfahren? (Wahlen)
» was heisst "geeignete Weise"> Finde ich sehr schwammig formuliert...
Hallo Bubsel,
wenn der Gesetzgeber einmal nicht alles bis ins Detail regelt wie hier, sondern den Wahlberechtigten bei der Wahl der SBV-Stufenvertretungen nahezu jeden denkbaren Spielraum überlässt,
dann finde ich das nicht "schwammig", sondern geradezu vorbildlich und nachahmenswert. Die aktiv Wahlberechtigten haben daher insoweit einen sehr weiten Spielraum, sich auf einen Wahlvorstand zu einigen, etwa
per Telefon(konferenz) oder
per E-Mail oder
per Fax oder
per SMS oder
per "Schneckenpost" oder bei einem
gemeinsamen persönlichen Treffen.
Ein gemeinsames Treffen wäre hier überaus sinnvoll bzw. naheliegend, damit die vier aktiv Wahlberechtigten die Möglichkeit haben, sich einmal persönlich kennenzulernen und auszutauschen, um danach besser einschätzen zu können, wer als KSBV in Betracht kommt und welche Personen als Stellvertreter geeignet erscheinen.
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Viele Grüße
Doris