KSBV - Welches Wahlverfahren? (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 18.01.2012, 10:01 (vor 5391 Tagen) @ Bubsel

Hallo Bubsel,

erst einmal die sehr große Bitte, hier stets alle anzusprechen. Auch ich binnur ein Teilnehmer. ;-)

Hier zur Beantwortung der Frage ein Hinweis auf ein Urteil, welches man auch auf der Seite Urteile findet, betreffend einer KSBV-Wahl.

LAG Köln v. 11. 04. 2008 - 11 TaBV 80/07
Anfechtung einer Wahl der Konzernschwerbehindertenvertretung

Leitsätze
1. Der Aushang des Wahlausschreibens zur Konzernschwerbehindertenvertretung in nur einem Betrieb des Konzerns verstößt gegen § 22 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 5 Abs. 2 SchwbWVO.

2. Da § 5 Abs. 2 SchwbWVO nur den Aushang des Wahlausschreibens vorsieht, stellt die Versendung des Wahlausschreibens per Rundmail keine ausreichende Bekanntmachung dar. Gleiches gilt für die Veröffentlichung des Wahlausschreibens auf der Website der Konzernschwerbehindertenvertretung.

PS:
» Ich habe -nach Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen -
Ich weis nicht welche Konsequenzen der AG hier meint>
Das Verhalten des AG ist hier klare rechtwidrige Mandatsbehinderung! Denn sofern man die einzige gewählte SchwbV ist nimmt man das Mandat wahr. Ich hätte dem AG nach dieser Aussage erklärt, dass ich nun sofort einen Anwalt beauftragen würde die Rechte der SchwbV/KSchwbV hier wahrzunehmen. Weiter hätte ich dem AG mitgeteilt, dass ich auf Grund seines Verhaltens dann ggf. ALLE Beschlüsse des KBR aussetzen müsste, da die Rechte der Schwbs u.U. ja nicht ausreichd beachtet wurden, da der AG mich (SchwbV/KSchwbV) an der Teilnahme der KBR-sitzung gehindert habe. Somit müsste der KBR dann erneut tagen und die Beschlüsse alle ggf. neu behandeln. Weiter würde ich dann sofort sehr genau prüfen, ob der AG den § 95 Abs. 2 SGB IX im gesamten Konzern ordnungsgemäß beachtet/ anwendet. Die Folgen bei Missachtung sind ja bekannt.

» ...., dass es mir ja um die Sache geht und nicht darum, mich in Position
» bringen zu wollen (wie mir von der GF unterstellt wurde);
Was ja auch nicht der Fall ist, da es ja nur bis zu einer Wahl eine vorübergehende Wahrnehmung des Mandates wäre.


Ganz wichtiger Hinweis auch:
Die Erstwahl der KSchwbV ist stets im formellen Wahlverfahren durch zuführen.
Weiter ist die [link=http://beck-online.beck.de/>vpath=bibdata%5Ckomm%5CNeumannPMPSGBIXKO_11%5CSchwbVWO%5Ccont%5CNeumannPMPSGBIXKO.SchwbVWO.p22.htm]SchwbVWO § 22 SchwbVWO[/link] zu beachten!

Doch die hier (in diesem Fall) betroffenen SchwbV (Wahlberechtigten) können sich Z.B. auch telefonisch auf einen Wahlvorstand verständigen.


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