Kostenübernahme Gebühren bei Akteneinsicht durch SBV (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Thursday, 26.01.2012, 11:13 (vor 4485 Tagen) @ laa

Hallo Artur,

also diese hier entstehenden Kosten für Aktenkopien, die Einsichtnahme darf nichts kosten, muss der Antragsteller, also Betroffene tragen.

Die Grundlage für die Kosten sind Landesregelungen.

Hier kann man dann nur folgenden Rat geben.

1. schauen, was hat man selbst schon als Unterlage/Kopie> Denn diese muss man ja nicht mehr kopieren. Kopie des Antrages und auch i.d.R. ggf. mit eingereichte ärztl. Befundberichte hat man ja.
2. Nur das kopieren was man wirklich benötigt.
3. kann man mal bei der Kommune anfragen, was kosten in solchen Fällen Kopien bei euch. Sind die hier "Bürgerfreundlicher" kann man sich die Akte zur Akteneinsicht dorthin senden lassen.
4. man kann die Akte via Anwalt anfordern, dann bekommt dieser die Akte und kann Kopien machen.
5. Viele VA versenden die Akte auf Antrag auch an Vdk-Dienststellen. Also auch dort wäre für Mitglieder des Vdk eine Möglichkeit.


Also, den AG geht dieses alles nichts an!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion