Kostenübernahme Gebühren bei Akteneinsicht durch SBV (Antragstellung / Widerspruch)

Heinz SBV, NRW, Thursday, 26.01.2012, 11:55 (vor 4484 Tagen) @ laa

Hallo Artur, hallo Bernhard,

» Antwort vom VA: Akteneinsicht möglich, aber 0,50 Euro Kosten pro Seite
» (insgesamt 28 Seiten).

§ 25 (5) SGB X (Verwaltungsverfahren) Akteneinsicht durch Beteiligte

....Soweit die Akteneinsicht zu gestatten ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen. Die Behörde kann Ersatz ihrer Aufwendungen in angemessenem Umfang verlangen.

Der reine Auslagenersatz ist daher von einer Gebührenerhebung abzugrenzen!

Ich halte 0,50 Euro je Seite für überhöht. Da die Behörde nur ihren Aufwendungsersatz verlangen kann, dürfen somit m.E. keine Gebühren hierfür erhoben werden. In die Kalkulation von Gebühren fließen Gemeinkostenanteile und kalkulatorische Kosten die weit oberhalb der reinen Kopierkosten liegen. Soweit mir bekannt ist erstatten die Krankenkassen Ärzten einen Auslagenersatz von ca. 0,08 Euro je kopierter Seite.

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Herzliche Grüße

Heinz SBV


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