Kostenübernahme Gebühren bei Akteneinsicht durch SBV (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Thursday, 26.01.2012, 13:03 (vor 4484 Tagen) @ Heinz SBV

Hallo Heinz,

die Rechtsgrundlage für diese Kosten ist nun einmal so, wurde mir auch betreffend dem Grundsatz so betreffend der VA in Hessen bestätigt.

Aber klar kann man sich selbst Aktennotizen machen, auch abschreiben oder mit einem Handscanner oder guten Digitalfoto Kopien anfertigen.

Viele VA und auch Kommunen mache es sich aber auch einfacher, sofern die Anzahl der Kopien nicht zu groß sind ersparen sie sich den Verwaltungsaufwand und geben die Kopien so heraus. So hatte ich sogar auch schon selbst bei einer Kommune in Bayern erlebt. Es kommt oftmals einfach auch darauf an welchen SB man an welchem Tag erwischt. Auch hier hilft oftmals auch schon ein netter freundlicher Gruß und ein Lächeln zu Beginn. ;-)

PS: Ich hatte noch nie die Erforderlichkeit die gesamte Akte kopiert haben zu müssen.

Weiter ist es auch nicht die Sache / Aufgabe der SchwbV hier festzustellen ob Kosten welche einem Antragsteller bei Ämtern/Behörden entstehen zu hoch oder rechtswidrig sind. Hier muss ggf. der Betroffene selbst prüfen und Rechtsmittel nutzen.


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