Kostenübernahme Gebühren bei Akteneinsicht durch SBV (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Thursday, 26.01.2012, 12:22 (vor 4484 Tagen) @ Heinz SBV

Hallo,


habe nun noch einmal extra ein Versorgungsamt in Bayern angefragt.

Die Rechtsgrundlage für diese Kosten ist das bayerische Kostengesetz (KG) in Verbindung mit dem Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (ist Länderrecht).


Hiernach werden, so die Aussage des VA, bis zu 10 Kopien/ Seiten kostefrei gefertigt, dann für die 11. bis 50. Kopie/ Seite je -,50 € und jede weitere Kopie/ Seite -,15 €.

Also, Heinz, Artur leider doch nichts mit ca. -,10 €.

PS: Mein VA hat mir bestätigt, dass Ärtze auch vom VA diese Sätze erhalten für Kopien welche Ärzte dem VA überlassen.

Letztlich: Ob es sich hier nun rechtlich um "Gebühren/ Kosten oder Auslagenerstattung der Behörde/ des Amtes" handelt ist für uns oder den Betroffenen eigentlich unerheblich. Es sind letztlich EURO.

Ich unterstelle auch, dass die hier zu Grunde liegenden Gesetze/Verordnungen rechtlich ok sind. Auch weil diese in diesem Zusammenhang meines Wissens noch nie beklagt wurden auch nicht von Sozialverbänden oder Gewerkschaften.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion