Kostenübernahme Gebühren bei Akteneinsicht durch SBV (Antragstellung / Widerspruch)

Heinz SBV, NRW, Thursday, 26.01.2012, 13:32 (vor 4484 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
» PS: Ich hatte noch nie die Erforderlichkeit die gesamte Akte kopiert haben
» zu müssen. »»Auch hier hilft oftmals auch schon ein netter freundlicher Gruß und ein Lächeln zu Beginn.
Da stimmt, da ich selber SB bin freue ich mich über jedes Lächeln!:flower:
In dem von mir geschriebenen Fall hat es zur Gewährung einer Grundrente geführt. Ich habe ca. 1 3/4 Stunden im Zimmer des SB gesessen und mit einem Flachbildscanner und Notebook die Akte digitalisiert.

(Übrigens in Euerm Kostenverzeichnis steht auch die Übersendung einer Akte in digitaler Form 5 Euro je übermittelte Datei. Einen Bezug zum SGB kann ich allerdings nicht erkennen; Ich bin nach wie vor noch nicht davon überzeugt, dass die Verfahrensweise korrekt ist! Siehe auch § 64 SGB X. Demnach ist die Abweichung vom Grundsatz der Kostenfreiheit zu begünden. § 64 will sicherstellen, dass niemand aus Kostengründen von Anträgen auf Sozialleistungen oder der Beratung durch Leistungsträger Abstand nimmt.)

Das einscannen oder kopieren einer ganzen Akte kann aber m. E. auch im Feststellungsverfahren nach § 69 SGB IX erforderlich werden. Sinnvoll ist immer die ärztliche Stellungnahme und die Seiten worauf sich diese bezieht, damit die Entscheidung und GdB Einstufung nachvollziehbar wird.

;-)

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Herzliche Grüße

Heinz SBV


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