Wiedereingliederung wurde total verkorkst (Allgemeines)

kaffeetrinker, Bremen, Friday, 24.02.2012, 11:11 (vor 5355 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» sind Dir folgende Rechte und Pflichten der Beteiligten bekannt und wurden
» diese angewendet bzw. was wurde diesbezüglich von Dir unternommen>
»
» 1. § 81 Abs 4, § 84 Abs 2, § 95 Abs 2 und Abs 4 SGB IX sowie § 156 Abs 1
» Satz 9 SGB IX>
» 2. Die Grundsätze der Wiedereingliederung>
» 3. Wurde der Betriebsarzt eingebunden>
» 4. Wurde der BASchwb eingebunden und wie handelt dieser>
»
» PS. Der Grad der Behinderung (GdB) wird schon seit Jahren bewusst nicht
» mehr in Prozent (%) angegeben. Könnte / sollte eine SchwbV wissen :-(

echt nicht, ich sag auch immer wenn mich jemand fragt, ich habe 60% und finde da nichts verwerfliches bei.

ich kämpfe halt gegen windmühlen, da man nun mal der meinung ist, man muss mich nicht mit einbeziehen, oder halt so im vorbeigehen.

der fall ist halt etwas verworren, laut AG wurde dem MA 2x angeboten ein gespräch über die wiedereingliederung zu führen, was er abgelehnt haben soll. der MA sagt so etwas wurde ihm nie mitgeteilt, so wem soll man da nun glauben>

also § 81 abs 4 fällt eigentlich raus, da es ja so gesehen für ihn erreichbar ist und auch so keine probleme mit der filiale gibt.

§ 84 hatte ich eher abs 1 im kopf. da das tischtuch zerschnitten ist zwischen AG und MA, allerdings weiss ich noch nicht so recht wie ich es formuliere. da hier ja der AG gegen seine pflichten verstoßen hat, alles zu tun um den betriebsfrieden theoretisch aufrecht zu erhalten, oder eben nicht zu gefährden.

§ 95 abs 2
ich habe es ja ebenfalls beantragt bzw. hingewiesen, das die den MA doch bitte in seine wunsch filiale versetzen sollem, da dort eine bestmögliche eingliederung vorgenommen werden kann. dies wurde abgelehnt, weil der AG alles nach seinen möglichkeiten getan hat.

abs. 4 ist bekannt und wird so gut es eben geht auch angewandt und sitze dauerhaft in der BR sitzung und im personalausschus.

nun hat sich der BR vorsitzende gemeldet und den fall noch einmal beim AG vorgetragen, mit der bitte um abhilfe der missstände. ihm wurde nun versichert, das ab heute die eingliederung perfekt umgesetzt wird.

--
SBV, 16 Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Privatwirtschaft, SGB IX


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