Wiedereingliederung wurde total verkorkst (Allgemeines)

kaffeetrinker, Bremen, Friday, 24.02.2012, 12:36 (vor 5355 Tagen) @ hackenberger

zu 3 und 4. nein, weder noch.

also ich mag das forum, ich mag dich, aber fahr mich doch nicht gleich so an :-|

man lernt nicht nur durch seminare, sondern auch aus der praxis, da diese wie ich das früher schon einmal geschrieben habe, recht schwierig in unserer firma ist, zudem noch 400 km anreise, kann man leider nicht alles wissen.

ich habe hier meine gesetzesfibel aufn tisch und gehe immer auf die suche nach § die ich anwenden kann und eben das wie.

ich habe erst einmal um einen neuen termin für das wiedereingliederungsgespräch gebeten, zusätzlich darauf hingewiesen, das man das integrationsamt mit an den tisch holt. der zuständige fachdienst hat mich in meinem fall an das amt verwiesen.

zu § 95 abs 2 satz 2
die 7 tage frist wäre ja nach kentnissnahme, oder irre ich mich da> da man beides nicht gemacht hat, weder hinzugezogen, noch die entscheidung mitgeteilt hat und ich erst im personalausschuss davon wind bekommen habe, gilt nun das datum ab da, oder eigentlich noch überhaupt nicht, da eben nicht mit einbezogen>

das leben könnte so schön einfach sein, wenn man da nicht solch sturre mädels in der perso hätte. die verweisen eben immer brav auf den betriebsrat, der hat zugestimmt und und punkt.

ich habe es schon geschaft eine versetzung zu blocken und auch eine dekradierung konnte ich abweisen, nur dieses ding ist halt ziehmlich komplex.

Letztlich, sofern eine Wiedereingliederung nicht am eigentlichen Arbeitsplatz stattfindet was aber eigentlich sein sollte, ist dieses KEINE VERSETZUNG!

auch wenn der BR zugestimmt hat> wo finde ich das> dies wäre natürlich der joker.

--
SBV, 16 Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Privatwirtschaft, SGB IX


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