Wiedereingliederung wurde total verkorkst (Allgemeines)
Hallo kaffeetrinker,
Deine Antwort macht mich mehrfach betroffen.
» echt nicht, ich sag auch immer wenn mich jemand fragt, ich habe 60% und
» finde da nichts verwerfliches bei.
Du kennst leider offenbar nicht den sehr wichtigen Grund für diese Änderung nicht. Sollte man aber als SchwbV. 
» der fall ist halt etwas verworren, laut AG wurde dem MA 2x angeboten ein
» gespräch über die wiedereingliederung zu führen, was er abgelehnt haben
» soll. der MA sagt so etwas wurde ihm nie mitgeteilt, so wem soll man da nun
» glauben>
Dieses muss der AG nachweislich machen und die SchwbV hier vor der Maßnahme gem. § 95 Abs. 2 einbinden, dass hat man wohl nicht. Übrigens auch den BR.
» also § 81 abs 4 fällt eigentlich raus, da es ja so gesehen für ihn
» erreichbar ist und auch so keine probleme mit der filiale gibt.
Nein, er fällt eben nicht heraus, denn es gibt ja wohl wie Du ja selbst schreibst Probleme.
» § 84 hatte ich eher abs 1 im kopf. da das tischtuch zerschnitten ist
» zwischen AG und MA, allerdings weiss ich noch nicht so recht wie ich es
» formuliere. da hier ja der AG gegen seine pflichten verstoßen hat, alles zu
» tun um den betriebsfrieden theoretisch aufrecht zu erhalten, oder eben
» nicht zu gefährden.
Hat er eben nicht wie Du schreibst und man muss leider den Eindruck gewinnen, dass weder die SchwbV noch der BR hier das unternimmt was er sollte/ müsste.
» § 95 abs 2
» ich habe es ja ebenfalls beantragt bzw. hingewiesen, das die den MA doch
» bitte in seine wunsch filiale versetzen sollem, da dort eine bestmögliche
» eingliederung vorgenommen werden kann. dies wurde abgelehnt, weil der AG
» alles nach seinen möglichkeiten getan hat.
Das ist eben nicht dass was hier von mir angesprochen wurde. Man muss leider den Eindruck gewinnen, dass Du den § 95 Abs. 2 SGB IX nicht vollständig kennst und anwendest. Also die Sätze 1 und auch und hier vor allem den Satz 2 dieses Abs. 2.
» abs. 4 ist bekannt und wird so gut es eben geht auch angewandt und sitze
» dauerhaft in der BR sitzung und im personalausschus.
Auch hier muss ich leider widersprechen. Denn auch hier wie beim Abs. 2 den gleichen Eindruck. Hier wre ja der Satz 2 der wichtige.
» nun hat sich der BR vorsitzende gemeldet und den fall noch einmal beim AG
» vorgetragen, mit der bitte um abhilfe der missstände. ihm wurde nun
» versichert, das ab heute die eingliederung perfekt umgesetzt wird.
Wenn nun alles richtig läuft wäre es ja ok, doch ich zweifele.
Auf die anderen wichtigen Punkte bist Du nicht eingegangen, leider ;-(
Also, hier mal den grundsätzlichen Hinweis: Bitte unbedingt einmal mit den Fakten der Wiedereingliederung/ Art / Umfang und Ablauf und den rechtlichen Aspekt und auch wie ist der Status des AN bei/während der Wiedereingliederung befassen.
Auch wer legt Art und Umfang der Wiedereingliederung fest!
Letztlich, sofern eine Wiedereingliederung nicht am eigentlichen Arbeitsplatz stattfindet was aber eigentlich sein sollte, ist dieses KEINE VERSETZUNG!
Das ergibt sich auch schon aus dem arbeitsrechtlichen Status eines AN während der Wiedereingliederung.