Urlaubsansprüche bei Langzeiterkrankung (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 21.03.2012, 12:20 (vor 5329 Tagen)

Hallo Bernhard,
ich habe schon die Suchfunktion genutzt!;-) !
Hier nun meine Frage: irgendwie komme ich mit der Anspruchsregelung bezügl. Urlaub aus dem Vorjahr nicht klar, vielleicht kann jemand den Knoten in meinem Hirn lösen>
Eine Mitarbeiterin ist krank seit 2011 und hat vor wenigen Tagen eine stufenweise Wiedereingliederunsmaßnahme angetreten, die über mehrere Wochen geht. Das heißt, es könnte sein, dass Sie bis 31.05. noch nicht mit der Wiedereingliederung fertig ist. Die Kollegin hat noch Resturlaub aus 2011 in Höhe von 22 Tagen.
Folgendes ist mir klar:
Der Urlaub kann nach unserem Tarifvertrag noch bis zum 31.05.12 aus krankheitsbedingten Gründen angetreten werden.

Aber: verfällt der Urlaub nach dem 31.05.12 nun komplett oder hat die Kollegin noch Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen>
Ich bin mir nicht ganz im klaren, ob die Frist 31.5. auch für den gesetzlichen Anspruch gilt - ich meine eigentlich nicht. Der Anspruch von 20 Tagen müsste weiter bestehen bleiben ... oder lieg ich da falsch>
Ich habe schon ein paar REchtsprechungen zum Urlaubsrecht durchgeackert, aber auf meine Frage noch keine klare eindeutige Antwort gefunden.
Wer kann mir vielleicht eine eindeutige Quelle nennen>
Danke im voraus für die Unterstützung
Frühlingsgrüße aus dem Allgäu
von Andrea


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