Urlaubsansprüche bei Langzeiterkrankung (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Friday, 23.03.2012, 07:59 (vor 5327 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

lass mich es zusammenfassen.
Das heißt also, dass die Kollegin, die einen Anspruch von 30 Tagen Urlaub 2011 hatte, lediglich 8 im Jahr 2011 genommen hat (aufgrund von Langzeiterkrankung), noch einen Anspruch auf 12 gesetzliche Urlaubstage spätestens nach dem 31.05. hätte, oder wie> Der gesetztliche Anspruch verfällt auch nicht nach der Frist>!>
Ich gehe davon aus, dass Sie den restlichen gesetzlichen Urlaub aber auf jeden Fall schriftlich beantragen muss.

Gruß Andrea


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