Urlaubsansprüche bei Langzeiterkrankung (Allgemeines)
» Hallo,
Hallo Bernhard,
» Denn es wird per Gesetz und BAG immer
» zuerst der gesetzliche Urlaub verbraucht.
So kannte ich es bisher auch und hielt es für relativ nachvollziehbar. Das LAG Düsseldorf sieht es aber anders mit einer interessanten schuldrechtlichen Begründung
[link=http://]http://www.hensche.de/tariflicher_Urlaub_Verfall_von_Resturlaub_durch_Ausschlussfrist_in_Tarifvertrag_LAG_Duesseldorf_5Sa353-10.html[/link]
Die Sache ist beim BAG, aber noch ohne Termin.
Allerdings wird sich das BAG vermutlich in dieser Angelegenheit
[link=http://]http://www.bundesarbeitsgericht.de/termine/maitermine.html#22[/link]
zu der Problematik der jüngst vom EuGH als zulässig befundenen Verfallsfrist von 15 Monaten äußern, nachdem es dazu bereits mehrere widerspüchliche LAG-Entscheidungen gab.
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&Tschüß
Wolfgang