Urlaubsansprüche bei Langzeiterkrankung (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 21.03.2012, 15:10 (vor 5329 Tagen) @ Apanatshi

Hallo,

geschützt ist nur der gesetzliche lt. Bundesurlaubsgesetz und SGB IX. Doch hier auch beachten, es wurde ja schon Urlaub aus 2011 genommen. Diese Tage gelten als vom GESCHÜTZEN genommen. Denn es wird per Gesetz und BAG immer zuerst der gesetzliche Urlaub verbraucht.

Somit ist nicht mehr der gesamte geschütze Urlaub vorhanden.

Weiter muss man dann bei Arbeitsantritt der geschützte Urlaub angetreten werden, sonst verfällt der am Ende des laufenden Urlaubsjahres.


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