Urlaubsansprüche bei Langzeiterkrankung (Allgemeines)
Hallo Andrea,
der Betroffene sollte dem gesamten noch bestehende Urlaubsanspruch beim AG geltend machen.
Das auch, weil zur Zeit Klagen anhängig sind betreffen der Frage welcher Urlaubsanspruch wird zuerst verbraucht. Darauf hat Wolfgang ja hingewiesen und dass wurde nun nach der geänderten Rechtslage betreffen Urlaub noch nicht wieder höchstrichterlich entschieden.
Oder aber im März noch den gesamten Urlaub antreten also am Stück beantragen.