Ab welchem Zeitpunkt besteht Kündigungsschutz. (Gleichstellung)

Georg Sauerborn @, Friday, 19.08.2005, 19:44 (vor 6832 Tagen)

Hallo,

es stellt sich bei uns die Frage ab wann der erweiterte Kündigungsschutz besteht. Mitarbeiter ist auf Grund von größerer Personalreduzierung von Kündigung bedroht. Ein Sozialplan besteht und sieht für Schwerbehinderte sowie den Gleichgestellten eine höhere Punktzahl vor. Er hat einen Antrag auf Gleichstellung gestellt über dem aber noch nicht entschieden wurde. Die Streitfrage ist jetzt nur ab wann hat er den Kündigungsschutz. Früher war bei Antrag auf Schwerbehinderung bereits ab Antragstellung der Kündigungsschutz vorhanden. Dies wurde aber vom Gesetzgeber geändert. Wir sind aber der Meinung das diese Änderung bei den Gleichgestellten nicht zutrifft. Oder> Wie seht Ihr das. Für eure Hilfe schon jetzt herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Sauerborn

PS: Spamschutz. Bei Zuschrift auf obige Mailadresse bitte die ++ entfernen!


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