Ab welchem Zeitpunkt besteht Kündigungsschutz. (Gleichstellung)

hackenberger, Friday, 19.08.2005, 22:59 (vor 6832 Tagen) @ Georg Sauerborn

Hallo Georg,

hier besteht der besondere Kpündigungsschutz ab Antragstellung, sofern der Antragsteller mindestens drei Wochen vor dem Zugang der Kündigung, bei der zuständigen Arbeitsagentur einen Antrag auf Gleichstellung gestellt hatte und ihm keine fehlende Mitwirkung vorgehalten werden kann.

Nutze mal die Suchfunktion hier im Forum, dann findest Du mehr zu dem Thema.
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PS: Bitte beachten: Zum Zeitpunkt (19.08.2005) dieses Beitrages, herschte noch eine andere Rechtsmeinung welche erst später vom BAG berichtigt wurde. Daher habe ich den Teil (kursiv, neue Rechtsmeinung) nun (Nov. 2009) eingefügt.


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