Ab welchem Zeitpunkt besteht Kündigungsschutz. (Gleichstellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 16.11.2009, 14:49 (vor 5282 Tagen) @ Simone Hofmann

Hallo Simone,
die "falschen" Antworten kommen möglichweise daher, dass du deine Frage an eine bestehende Diskussion zum Thema Kündigungsschutz angehängt hast. Bitte immer eine neue Diskussion eröffnen.

Zur Frage:

» Da die entgültige Klärung des Antrags ja somit noch aussteht, zählt der
» Kollege als Gleichgestellt oder nicht>
Nein, er zählt (noch) nicht als gleichgestellt.
Somit wäre nach Lesart des SGB IX er nicht teilnahmeberechtigt an der Schwb-Versammlung. Aber wie schon erwähnt; es gibt Kommentatoren, die eine Teilnahme bejahen (z.B. Basiskommentar Bund-verlag).

Zum Gelingen der Versammlung wünsch ich dir viel Erolg.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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